Planungshoheit nur bei Aktivplanung – Windkraftausbau im LK CLP

8. Mai 2024

Mit rund 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war das Interesse außerordentlich groß bei der vom CDU-Kreisverband und CDU-Gemeindeverband Molbergen durchgeführten Informationsveranstaltung zur künftigen Ausweisung von Windenergiegebieten im Landkreis Cloppenburg. Die Veranstaltung im Rahmen des Formats “reden wir drüber”, die im Gasthof Schnieder in Molbergen-Ermke stattfand, wurde von André Röckmann, Gemeindeverbands- und Fraktionsvorsitzender der CDU in Molbergen, moderiert. Als Referenten standen Dr. Magnus Buhlert, verantwortlicher Referatsleiter für das „Windenergiebeschleunigungsgesetz“ aus dem niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, sowie der Baudezernent des Landkreises Cloppenburg, Ansgar Meyer, zur Verfügung.

Die Präsentationen von Dr. Magnus Buhlert, MU Niedersachsen, und Ansgar Meyer, Landkreis Cloppenburg, finden Sie hier (inkl. der detaillierten Übersichtskarte des Landkreises):

MU Niedersachsen Windgesetz 060524.cleaned

LK CLP Windenergie 060524

LK CLP Vorschlag_Übersicht_Vorranggebiet_Windenergie_Stand_Juli_2023

“Unser Anliegen ist es, möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner für das Thema zu sensibilisieren und mehr Transparenz zu schaffen. Denn durch die zahlreichen gesetzlichen Regelungen ist das Thema Windenergie und die künftige Ausweisung von neuen Flächen nicht ganz einfach zugänglich. Wir wollen die Menschen beim weiteren Ausbau der Windenergie im Landkreis auf den gleichen Informationsstand wie Politik und Verwaltung bringen, damit notwendige Entscheidungen im Konsens und mit größtmöglicher Akzeptanz erfolgen können”, so leitete André Röckmann ein.

v.l.n.r. CDU-Vorsitzender André Röckmann, Dr. Magnus Buhlert, Ansgar Meyer

Dr. Magnus Buhlert machte zunächst anhand von Wetterdaten für den Landkreis Cloppenburg deutlich, dass der Klimawandel bereits Realität geworden sei. So würden die jüngsten Klimadaten eine deutliche Veränderung der Wettermuster in der Region zeigen: Vermehrter Regen im Winter und zunehmend trockenere Sommer. Angesichts dieser Entwicklungen sei es unbedingt notwendig, verstärkt Treibhausgasemissionen einzusparen und auf eine klimaneutrale Energieerzeugung umzusteigen. Das Land Niedersachsen habe das ehrgeizige Ziel, die heute installierte Windenergie-Leistung von rund mehr als 12 GW auf 30 GW im Jahr 2035 auszubauen. Zwar könne man vor allem dank der Windkraft bereits heute große Anteile an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stemmen, jedoch reiche das bei Weitem nicht aus, um bis 2040 komplett klimaneutral zu werden – so wie es sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben habe. Der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien betrage am Gesamtenergieverbrauch nur 28%. Insbesondere im Verkehrssektor und bei der Beheizung von Gebäuden bestehe noch erheblicher Nachholbedarf für Erneuerbare.

Konkret wurde Herr Dr. Buhlert dann beim Windenergiebeschleunigungsgesetz, das im April 2024 vom Landtag beschlossen wurde. Mit dem Gesetz sollen die Vorrangflächen für die Windenergie auf 2,2 Prozent der Landesfläche verdoppelt und damit die Bundesvorgaben umgesetzt werden. Das Land habe sich bewusst dafür entschieden, dass jetzt die kommunalen Planungsträger für die Ausweisung der entsprechenden Windenergiepotenzialflächen zuständig seien, weil sie die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort besser kennen. Ziel laut Klimagesetz sei, dass die Ausweisung der Flächen bis Ende 2026 erfolgen solle. Das regionale Teilflächenziel, bei dessen Verfehlung die Superprivilegierung droht, für den Landkreis Cloppenburg betrage bis zum Jahr 2027 2,27% und bis 2032 2,94% der Landkreisfläche.

Weitere Teile des Gesetzes zielten darauf ab, für Planungsträger durch Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes deutliche Erleichterungen und Beschleunigungen im Verfahren zu schaffen sowie Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Anreize zu geben, indem sie stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen finanziell profitieren. So werden Anlagenbetreiber erstmals verpflichtet für jedes neue Windenergieanlage oder Freiflächenphotovoltaikanlage, eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Bei Windrädern bedeute dies rund 30.000 Euro pro Jahr. Die Kommunen können diese Einnahmen frei für Naturschutz, soziale, kulturelle Zwecke für Bildung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge verwenden. Hinzu kämen weitere 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Anwohner oder Gemeinden im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage als weitere finanzielle Beteiligung.

Insgesamt gelte: Wer Planungshoheit behalten wolle, müsse planen. Nur bei Planung bleibe die regionale Steuerung erhalten. Sonst drohe eine sogenannte Superprivilegierung, also ein Vorrang für die Genehmigung von Windenergieanlagen, wo immer sie zulässig seien, und damit ein ungesteuerter Zubau, den weder die Landesregierung noch die Kreise und Gemeinden wollen.

Der Baudezernent des Landkreises Cloppenburg, Ansgar Meyer, erläuterte das Verfahren im Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg richte seine Windenergieplanung für das Regionale Rausordnungsprogramm (RROP) direkt auf das Flächenziel für 2032 von 2,94% aus. Die Auslegung des 1. Entwurfs sei für Ende 2024/Anfang 2025 geplant. Die 13 Städte und Gemeinden könnten aber gegenüber dem RROP zusätzliche Flächen auszuweisen. Eine Potentialstudie aus dem Jahr 2022 diene dabei als Grundlage für das Planungskonzept, das ebenfalls auf eine Rotor-Out-Planung abstelle (Berücksichtigung 75m Rotorradius) und von Referenzanlagen mit einer Gesamthöhe von 240m ausgeht. Zentraler Punkt von Ansgar Meyers Ausführungen bildeten zudem die einzelnen Abstandsannahmen der Windkraftanlagen zu einzelnen Bebauungsarten – als Abstand zur Wohnbebauung würden beispielsweise aktuell 800m vorgesehen.

Nach einer kurzen aber intensiven Diskussion über die konkreten Auswirkungen des Windkraftausbaus auf den Netzausbau sowie insgesamt auf die Infrastruktur resümierte André Röckmann abschließend: “Eine Verhinderungshaltung hilft uns aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht weiter, das wäre sogar kontraproduktiv. Hier kann ich nur für Unterstützung und für eine sachliche, konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten werben, damit die unterschiedlichen Interessen zusammenfinden und der Windkraftausbau im Landkreis Cloppenburg zum wirklichen Gemeinschaftsprojekt wird.”

 

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