Silvia Breher: Träger der Freiwilligendienste brauchen Verlässlichkeit und Sicherheit

23. Februar 2024

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf  in den Bundestag eingebracht. Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erklärt die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher MdB:

„Die öffentliche Anhörung zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz hat noch einmal sehr deutlich gemacht, welchen Schaden die Kürzungsvorhaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr allein im Bereich der Freiwilligendienste angerichtet haben.

Trotz der zurückgenommenen Kürzungen im Bundeshaushalt 2024 haben die Träger für den kommenden Doppeljahrgang 2024/2025 mit erheblichen Einsparungen zu kämpfen, weil sich die ursprünglich geplanten Kürzungen weiter in der Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 wiederfinden. Das belastet die Träger aktuell massiv.

Die Ampel hat sie in eine schwierige finanzielle Lage gebracht, die laut den Sachverständigen bereits zu Einsparungen im Bereich des pädagogischen Angebotes geführt hat. Aber auch die aktuell laufenden Bewerbungsverfahren sind davon betroffen. Trotz der zurückgenommenen Kürzungen wird den Trägern nur ein begrenztes Kontingent für die Freiwilligendienstleistenden ab Sommer gewährt. In der Praxis sind die Träger also immer noch von den geplanten Kürzungen und den gravierenden Folgen betroffen.

Die Bundesregierung muss hier dringend handeln. Die Träger brauchen endlich Verlässlichkeit und Sicherheit. Die Freiwilligendienste haben eine wichtige Aufgabe im System unserer Demokratieförderungen. Anstatt intern weiter über das Demokratiefördergesetz zu streiten, sollte die Ampel endlich die wichtigen Probleme lösen, um wirklich einen Beitrag zur Demokratieförderung zu leisten. Sonst führen wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz eine Scheindebatte und die geplanten Verbesserungen werden in der Praxis für die Träger aufgrund der Einsparungen nicht umsetzbar sein.“

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