Foto aus dem Textilhandel

Neue Corona-Verordnung ist realitätsfremd

7. März 2021

CDU-Kreisverband kritisiert Regelungen aus der Niedersächsischen Staatskanzlei

Mit großem Unverständnis hat der CDU-Kreisvorstand die neuen Corona-Regelungen für das Land Niedersachsen aufgenommen. Am Freitagnachmittag hieß es in Hannover noch, dass für den Einzelhandel der landesweite Inzidenzwert herangezogen wird und auch in Landkreisen mit höherer Inzidenz Öffnungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die erst am späten Samstagabend veröffentlichte Verordnung sieht – entgegen der eigentlichen Ankündigungen der Landesregierung – unter Paragraph 18 a besondere Regelungen für „Hochinzidenzkommunen“ vor.
„Dies bedeutet auch für unseren Landkreis, dass aktuell mit keinen Lockerungen zu rechnen ist“, konstatiert Landrat Johann Wimberg.
Christoph Eilers, Landtagsabgeordneter und CDU-Kreisvorsitzender, betont: „Die aktuelle Verordnung aus der Feder von Staatskanzlei und Sozialministerium ist kontraproduktiv. Wir werden einen Einkaufstourismus erleben, die Infektion wird in Nachbarkommunen geschleppt und unsere örtlichen Betriebe fallen dabei hinten rüber.“
„Beispielsweise dürfte man nach der nun vorliegenden Verordnung hier zwar einen Termin vereinbaren, um inkl. Begleitperson einen Anzug im Geschäft anzuprobieren, diesen dann aber nicht vor Ort kaufen. Derartige Regelungen kann man niemandem erklären“, stellt Landrat Wimberg kopfschüttelnd fest.
Die hiesigen CDU-Abgeordneten Silvia Breher, Karl-Heinz Bley und Christoph Eilers sind sich einig, dass die für das Regelungschaos verantwortliche Staatskanzlei von Ministerpräsident Weil hier dringende Korrekturen vornehmen muss. „Die neue Verordnung ist auf 32 Seiten angewachsen und sorgt mehr für Verwirrung als für Klarheit. Wir blicken alle besorgt auf die aktuellen hohen Werte im Landkreis, aber gerade unter Berücksichtigung kommunaler Fortschritte bei den Impfungen sind die örtlichen Einschränkungen nicht nachvollziehbar“, appellieren die Abgeordneten.
„Das OVG in Lüneburg hat bereits klargemacht, dass es nicht ausreichend ist Maßnahmen allein an Inzidenzwerte zu knüpfen. Das Land Niedersachsen ignoriert diese Rechtsprechung“, ergänzt Landrat Wimberg abschließend.

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