Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit geht an den Start
Berlin – Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes die Bereitstellung von „Zuschüssen für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ in Höhe von 100 Millionen Euro beschlossen, um coronabedingte Engpässe zu überbrücken. Jetzt wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Durch die Corona-Krise waren außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungs- und Familienferienstätten sowie anderen gemeinnützigen Einrichtungen lange Zeit nicht möglich. Noch immer kann von einem Normalbetrieb keine Rede sein, da Gruppen- oder Klassenfahrten sowie internationale Jugendaustausche wenn überhaupt in einem nur sehr begrenzten Umfang stattfinden.
Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Einrichtungen weiter. Mit den Corona-Überbrückungshilfen und einem speziellen KfW-Förderprogramm haben wir bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um hier gezielt zu helfen. Mit dem im Eiltempo aufgelegten „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ gehen wir jetzt aber noch einen Schritt weiter, damit die Einrichtungen ihre unverzichtbare Arbeit trotz der nach wie vor schwierigen Umstände auch künftig fortsetzen können.
Das Sonderprogramm setzt sich daher aus zwei Teilen zusammen: Im mit 75 Mio. Euro ausgestatteten Teil A können Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen, wenn ihre Einnahmen (inkl. weiterer Fördermittel) nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben u.a. für Personal, Mieten, Betriebskosten im Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2020 zu decken. Der einmalige Zuschuss beträgt von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses, maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2020 bei den Zentralstellen gestellt werden.
In Teil B stehen 25 Mio. Euro für den langfristigen internationalen Jugendaustausch bereit. Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die mit länger als 6-monatigen internationalen Jugendaustauschen oder Workcamp-Angeboten dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Der Zuschuss wird ebenfalls bis zu einer Höhe von 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.“
Mehr Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage des BMFSFJ abrufbar unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/ausschreibungen-foerderung/foerderrichtlinien/sonderprogramm-kinder-jugend