Breher: Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen
Mehr als eine Million Geflüchtete aus der Ukraine hat Deutschland im letzten Jahr aufgenommen. Hinzu kommen Schutzsuchende aus anderen Ländern, ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche. Auch im Oldenburger Münsterland haben viele Familien Schutz und ein Zuhause auf Zeit gefunden. Dazu erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Silvia Breher:
„Die Solidarität ist groß, aber unsere Kommunen kommen an ihre Kapazitätsgrenzen, was die Unterbringung und die soziale Infrastruktur betrifft. Trotz der teils dramatischen Situation hat es die Bundesregierung bislang versäumt, entschlossen gegenzusteuern und die Kommunen ausreichend zu unterstützen. Das betrifft nicht nur Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte, sondern auch den Ausbau von Kitas und Schulen. Ein gutes Bildungsangebot ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration und bietet gleichzeitig gute Startchancen für alle Kinder.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch zu verlängern. Die Kommunen sollen im vereinfachten Verfahren bis Ende 2027 Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylsuchende errichten bzw. die Nutzungsänderung von Gebäuden zum Zwecke der Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte genehmigen können. Das ist eine Verlängerung von drei Jahren.
Darüber hinaus fordern wir eine entsprechende Sonderregelung für den Ausbau der sozialen Infrastruktur, konkret von Kindergärten und Schulen. Nach Schätzungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen schon 2023 rund 384.000 Kita-Plätze in Deutschland. Zudem müssen die Kommunen Plätze für den Ausbau des Ganztagsangebotes in der Grundschule schaffen. Einfache Genehmigungsverfahren helfen dabei allen.
Ich stehe im engen Austausch mit den Bürgermeistern des Oldenburger Münsterlandes. Unsere Kommunen brauchen dringend Vereinfachungen und Planungssicherheit, um einen zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur überhaupt bewerkstelligen zu können. Dazu sind auch flexible Sonderregelungen für bauliche Genehmigungsverfahren von vorübergehend bzw. dauerhaft nutzbaren Gebäuden notwendig. Die Befristung der Sonderregelungen bis Ende 2024 nimmt unseren Kommunen aber genau das: die Planungssicherheit.
Die Herausforderungen für die Kommunen sind immens. Sie sollen ausreichend Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, aber mit Blick auf die Dauer der Genehmigungsverfahren ist die praktische Umsetzung kaum möglich. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Befristungsregelung zu verlängern. Weil unsere Kommunen nicht nur Unterstützung, sondern auch Lösungen benötigen, nehme ich am Kommunalgipfel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Asyl- und Flüchtlingspolitik in Berlin teil. An dem Kommunalgipfel werden Landräte und Oberbürgermeister, die Präsidien der Kommunalen Spitzenverbände und viele weitere Bürgermeister und Kommunalpolitiker teilnehmen. Es geht darum, gemeinsam gute Ideen zu entwickeln, wie der Bund die Kommunen bestmöglich in der aktuellen Situation unterstützen kann. Diese Ideen werden wir anschließend mit einem Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen.“
Hintergrund: Um schneller und unbürokratisch Flüchtlings- und Asylbewerberunterkünfte zu schaffen, wurden in Reaktion auf die Migrationsbewegungen ab 2014 in § 246 Baugesetzbuch Sonderregelungen eingeführt. Danach wird den Kommunen ermöglicht, für längstens drei Jahre mobile Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende zu errichten bzw. die Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten im erleichterten Verfahren nach den Abs. 8-13 zu genehmigen. Diese Sonderregelungen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet – bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entsprechenden Genehmigungen erteilt sein. Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern und vorgesehene Verlängerungsoptionen um drei Jahre entsprechend anzupassen.