Resolution gegen den Missbrauch von Werkverträgen

10. Juli 2020

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat sich in seiner Sitzung am 7. Juli 2020 unter anderem mit dem Thema „Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit wirksamer bekämpfen“ beschäftigt. Zu diesem Punkt lagen verschiedene Resolutionsentwürfe vor. Über alle Fraktionen wurde der Missbrauch von Werkverträgen insbesondere auch in der Fleischwirtschaft verurteilt. Letztlich wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion die folgende Resolution beschlossen:

Resolution
Gesetzliche Regulierung von Werkverträgen
Verhinderung von Missbrauch durch Werkvertragsarbeit

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg unterstützt die Absicht der Bundesregierung, zum Jahresbeginn 2021 die Nutzung von Werkverträgen grundsätzlich neu zu regulieren. Werkverträge haben sich grundsätzlich seit mehr als 120 Jahren bewährt. So ist nicht der Werkvertrag an sich das Problem, sondern der Missbrauch dieses Instruments in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, dem entschieden entgegenzuwirken ist.

Der Bundestag wird daher aufgefordert, schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage gegen den Missbrauch von Werkverträgen zu schaffen. In allen Branchen, in denen zu befürchten ist, dass die Vergabe von branchentypischen Tätigkeiten über Werkverträge zu prekären Arbeits- und/oder Wohnverhältnissen führt, sollte diese Vergabe verboten, zumindest aber eingeschränkt werden. Dafür gibt es Bespiele aus der Fleischwirtschaft, dem Zustell- und Reinigungsgewerbe und anderen Branchen.

Wir fordern, gesetzliche Grundlagen für eine Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Es muss gewährleistet sein, dass gleicher Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort gewährt wird und dieses nicht durch die Gestaltung von Werkverträgen unterlaufen werden kann.

Wir halten den Erlass gesetzlicher Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung von Werkverträgen für dringend geboten, um damit auch zu einer schnellen Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beizutragen,

Werkvertragsarbeit ist nicht grundsätzlich als negativ anzusehen, sondern stellt für bestimmte Arbeitsbereiche, Branchen und wirtschaftliche Entwicklungen durchaus ein sinnvolles Instrument dar, das weiterhin möglich bleiben muss.

Werkverträge müssen unserer Auffassung nach gesamtwirtschaftlich und branchenübergreifend betrachtet werden, damit durch zu schaffende gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung und Nutzung dieser Vertragsform nicht nur die Arbeitssituation von Beschäftigten einer einzelnen Branche, sondern aller Werkvertragsbeschäftigten verbessert wird. So ist es nicht ausreichend, wenn einzig in der Fleischwirtschaft ein Verbot oder eine Einschränkung von Werkvertragsarbeit angestrebt wird. Dies könnte auch zu rechtlichen Verwerfungen führen und lässt die meisten Beschäftigten in der Werkvertragsarbeit unberücksichtigt.

Wir unterstützen daher die Initiative von Landrat Johann Wimberg, der am “Runden Tisch Fleischwirtschaft” des niedersächsischen Wirtschaftsministers am 12. Juni 2020 mit den Ministerinnen Barbara Otte-Kinast, Carola Reimann und Minister Bernd Althusmann den Vorschlag eingebracht hat, in sämtlichen Betrieben aller Branchen durch Gesetzesvorgaben zu regeln, dass der Anteil der Stammbelegschaft deutlich höher sein muss, als die Zahl der Werkvertragsbeschäftigten. Danach sollten mindestens 75 % aller Beschäftigten eines Unternehmens zur Stammbelegschaft gehören müssen. Somit bliebe für die Unternehmen eine Aufstockung der eigenen Belegschaft im geregelten und sehr begrenzten Rahmen möglich, um Produktionsspitzen flexibel bewältigen zu können. Somit wird deutlich mehr gegen den Missbrauch von Werkvertragsarbeit erreicht als durch das Verbot oder die Einschränkung in einer einzigen Branche.

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