
Sie wollen den CDU-Kreisverband Cloppenburg mit einer Spende unterstützen? Dafür danken wir Ihnen herzlich! Dafür haben wir extra zwei Spendenkonten eingerichtet, ACHTUNG: DE-Anfangsnummern unterscheiden sich:
Spendenkonto für allgemeine politische Arbeit des Kreisverbandes & Stadt- und Gemeindeverbände (auch Kommunalwahlkampf)
CDU-Kreisverband Cloppenburg
DE97 2806 1501 0000 4600 00
VR-Bank Südoldenburg
Verwendungszweck: Kreisverband oder Stadt-/Gemeinde XY; Name und Anschrift für Spendenbescheinigung
Spendenkonto für personenzentrierte Wahlkämpfe (Bürgermeister, Landrat, Landtag, Bundestag):
CDU-Kreisverband Cloppenburg
IBAN: DE70 2806 1501 0000 4600 01
VR-Bank Südoldenburg
Verwendungszweck: Kandidat XY; Name und Anschrift für Spendenbescheinigung
Steuerliche Vorteile Ihrer Spende
Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50% der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 1650 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 3.300 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 3.300 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro (§ 34 g EStG).
Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).
Veröffentlichungspflichten nach Parteiengesetz sowie DSGVO
Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unsere Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Tätigkeiten verarbeitet. Die Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO finden Sie hier.
Bitte beachten Sie zu dem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab 10.000 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Website des Bundestags veröffentlicht.