
Silvia Breher: Agrardieselrückvergütung wichtige Entlastung für heimische Landwirtschaft
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Agrardieselrückvergütung ab dem 1. Januar 2026 vollständig wiedereingeführt wird.
Die Agrardieselrückvergütung kehrt zurück: Ab dem 1. Januar 2026 bekommen landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Die Maßnahme entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Die Bundesregierung hat damit ein wesentliches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Dazu erklärt Silvia Breher, Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesagrarministerium: „Die Rückkehr der Agrardieselrückvergütung ist eine wichtige Korrektur der fehlgeleiteten Landwirtschaftspolitik der Ampel-Regierung. Wir entlasten unsere Betriebe spürbar, sichern ihre Konkurrenzfähigkeit und sorgen für dringend benötigte Planungssicherheit. Das ist überfällig und trägt zur Stabilität der Agrarstandorte bei.“
Hintergrund:
Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Der Entlastungsbetrag für landwirtschaftliche Betriebe wurde wegen der Entscheidungen der Ampel-Regierung schrittweise reduziert und sollte ab 2026 gänzlich entfallen. Nun wird die Fehlentscheidung der Vorgängerregierung korrigiert und die Agrardieselrückvergütung kommt in voller Höhe zurück. Ab 2026 profitieren Betriebe durchschnittlich von etwa 2.790 Euro Entlastung pro Jahr (je nach Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs). Die Entlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Verfahrens; Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Auszahlung erfolgt in der Regel im Folgejahr nach Verbrauch des Diesels.