Der CDU-Kreisverband Cloppenburg setzt auf digitale Verfahren und unterstützt die papierlose Steuererklärung, wie sie von der Finanzverwaltung bereits seit einigen Jahren vorgesehen ist.
Daher versenden wir Beitragsbescheinigungen erst ab einem Jahresbeitrag ab 300 Euro automatisch per Post. Bis zu diesem Betrag gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis.
Bescheinigungen für Spenden, beispielsweise im Rahmen von Wahlkämpfen, werden immer ausgestellt.
Wichtige Informationen im Überblick:
- Für politische Parteien gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis
(Rechtsgrundlage: § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. § 50 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – EStDV) - Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro können steuerlich bereits mit dem Kontoauszug bzw. Überweisungsbeleg nachgewiesen werden
- Unterlagen müssen grundsätzlich nur noch auf Nachfrage beim Finanzamt eingereicht werden
- Daher versenden wir Beitragsbescheinigungen erst ab einem Jahresbeitrag ab 300 Euro automatisch per Post
- Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich jederzeit eine Bescheinigung aus – vorzugsweise digital per E-Mail
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bei Fragen melden Sie sich gerne in der Cloppenburger Kreisgeschäftsstelle.