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CDU-geführte Bundesregierung: Wir bringen Deutschland voran!

22. Dezember 2025
Das Jahr 2025 geht zu Ende, das ein gutes Jahr für unser Land war – auch wenn es medial nicht immer so rüberkommt. Die CDU ist zurück in der Regierung. Friedrich Merz ist unser Bundeskanzler.
 
Wir haben wichtige Reformen angestoßen und Gesetze verabschiedet: die erste große Unternehmenssteuerreform seit fast 20 Jahren, Modernisierungsagenda, Bau-Turbo, Bürokratierückbau, neuer Wehrdienst, Begrenzung, Steuerung und Ordnung der Migration, Aktivrente und Frühstartrente, Neue Grundsicherung statt Bürgergeld – das kann sich alles sehen lassen. So machen wir weiter, auch bei den großen Reformprojekten, die vor uns liegen.


Hier eine kurze Zusammenstellung einiger zentraler Punkte, die unsere Bundestagsabgeordnete Silvia Breher vorgenommen hat:
Aus dem Kabinett:

Reform des Bürgergeldes:
Als Koalition haben wir uns intensiv mit der Reform des Bürgergelds beschäftigt und setzten jetzt ein Wahlkampfversprechen um. Jetzt ist der Weg frei für die Reform: Das Kabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem das Bürgergeld zur Grundsicherung reformiert werden soll. 

Was ändert sich also konkret? Ein Überblick:Kurz gesagt: Die Regeln werden klarer und in manchen Fällen auch strenger. Wer einen ersten Termin im Jobcenter verpasst, muss keine Strafe befürchten. Beim zweiten Mal wird es ernster: Für einen Monat wird 30 Prozent weniger Geld gezahlt. Miete und Heizung werden aber weiter übernommen. Wird auch der dritte Termin verpasst, zahlt das Jobcenter die Miete zunächst noch einen Monat weiter. Bleibt die Person danach weiterhin nicht erreichbar, werden alle Leistungen komplett eingestellt. Für Familien gelten dabei besondere Regeln: Miete und Heizung werden weiter gezahlt, allerdings direkt an den Vermieter. Das Geld für den zweiten Elternteil und für die Kinder wird nicht gekürzt. Bevor Leistungen ganz gestrichen werden, bekommen die Betroffenen die Möglichkeit, sich zu erklären. Das Jobcenter meldet sich dafür per Brief und die Betroffenen sind in eigener Verantwortung angehalten zu antworten. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder für Personen, die sich schriftlich schlecht äußern können, etwa wegen Sprachproblemen oder Analphabetismus, sollen sich die Jobcenter besonders um ein persönliches Gespräch bemühen. Strenger wird es auch für Menschen, die zwar erreichbar sind, aber nicht mitarbeiten – zum Beispiel, weil sie sich kaum bewerben oder Maßnahmen schwänzen. In diesen Fällen kann der Regelsatz direkt um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden. Miete und Heizung werden auch hier weiterhin gezahlt. Mit dem Gesetz soll denen geholfen werden, die wirklich Unterstützung brauchen, und gleichzeitig denen, die das Sozialsystem mit Steuern und Abgaben finanzieren. Deshalb werden in der Grundsicherung einige Regeln geändert: Die Karenzzeit beim Vermögen entfällt, das Schonvermögen richtet sich stärker nach dem Alter, und die Wohnkosten werden schon im ersten Jahr gedeckelt. Das Gesetz ist auch ein klares Signal gegen Betrug und Schwarzarbeit. Arbeitgeber, die schwarz beschäftigen, sollen künftig auch für die sozialrechtlichen Folgen haften.
Das Ziel ist klar: Hilfe soll dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Wer aber ohne guten Grund nicht mitmacht oder den Sozialstaat gar ausnutzt, muss künftig deutlichere Konsequenzen tragen.

Wolfsmanagement: Wolf wird ins Bundesjagdrechtaufgenommen: Mit dem Kabinettsbeschluss setzen wir außerdem wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag zum Umgang mit dem Wolf um. Der Wolf wird künftig in das Bundesjagdrecht aufgenommen, gleichzeitig wird das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Ziel ist: Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie.

Problemwölfe können künftig schneller entnommen werden, und die Bundesländer erhalten mehr Handlungsspielraum. In Regionen mit hohen Wolfszahlen können Bestandsmanagement-Pläne eingeführt werden, dabei muss der günstige Erhaltungszustand des Wolfs erhalten bleiben. Zum besseren Schutz von Weidetieren gelten in Regionen, in denen Herdenschutz durch Zäune nicht möglich ist – etwa in den Alpen oder auf Deichen – besondere Regeln. Dort können Wölfe unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher entnommen werden, auch unabhängig vom Erhaltungszustand. Der Herdenschutz wird bisher über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert. Diese Regelungen werden überprüft, um den Herdenschutz künftig besser zu fördern.

Deutschland schneller, digitaler, effizienter machen:
Das Bundeskabinett hat am 5. November 2025 ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau beschlossen. Damit ist ein erster Schritt getan, denn tiefgreifende Strukturreformen brauchen Zeit. Klar ist: Wir handeln, modernisieren unser Land und bauen Bürokratie konsequent ab.

Was wird sich ändern? Mit dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung treiben wir die Digitalisierung voran. Der Staat wird verschlankt, die Zahl der Regierungsbeauftragten mehr als halbiert.

Das „Once-Only“-Prinzip wird Standard: Daten werden von Unternehmen und Bürgern gegenüber dem Staat nur einmal angegeben.

Bürokratie melden: Über ein digitales Portal erhalten Bürger und Unternehmen die Möglichkeit, konkrete Vorschläge einzureichen, an welchen Stellen überflüssige Bürokratie abgebaut werden sollte. Hier könnt ihr schon mal starten! Unternehmensgründungen sind künftig innerhalb von 24 Stunden online möglich. Infrastrukturprojekte, Glasfaser- und Mobilfunkausbau erhalten überragendes öffentliches Interesse und werden beschleunigt.  Ämter sollen digitaler werden: Behördengänge erledigen wir künftig online statt vor Ort. Das Pass- und Ausweiswesen wird vereinfacht, wichtige Dokumente, wie zum Beispiel der Führerschein, können bald digital auf dem Smartphone gespeichert werden. 

Das Verbrenner-Verbot lehnen wir ab: Wir setzen uns in der EU dafür ein, dass auch nach 2035 Neuwagen mit hocheffizienten Verbrennungsmotoren zugelassen werden können.

Mehr Befugnisse für die Bundespolizei – mehr Sicherheit:
Beschlossen und umgesetzt:
Die neuen Befugnisse und Drohnenabwehrmaßnahmen kommen im ersten Quartal 2026. Die notwendigen Änderungen im Bundespolizei- und Luftsicherheitsgesetz sind auf den Weg gebracht. Was bedeutet das konkret? Wir wollen die Bundespolizei mit modernen Befugnissen stärken, damit sie unsere Sicherheit besser schützen kann – an Grenzen, Flughäfen, auf See und bei der Bahn. Zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Cybergefahren erhält die Bundespolizei künftig neue Möglichkeiten, darunter präventive Telekommunikationsüberwachung einschließlich Quellen-Telekommunikationsüberwachung.
Künftig kann die Bundespolizei selbst Abschiebungshaft gegen vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Personen bei Gericht beantragen, um ein Untertauchen zu verhindern. In Waffen- und Messerverbotszonen sind in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen möglich. Bessere Abwehr gegen Drohnen: Wir bauen den Schutz vor Drohnen deutlich aus und machen Deutschland sicherer. Die Bundespolizei darf künftlig eigene Drohnen zur Überwachung einsetzen und erhält eine bundesweite Drohnenabwehreinheit, um Gefahren schneller zu erkennen und zu stoppen. In besonders schweren Fällen darf die Bundeswehr Drohnen abschießen, wenn nur so ein Unglück verhindert werden kann. Dafür werden die Einsatzverfahren der Bundeswehr zur Drohnenabwehr vereinfach und beschleunigt. Flughäfen werden künftig noch besser geschützt: Unbefugtes Eindringen in Sicherheitsbereiche wird strafbar.

Gewalt gegen Frauen bekämpfen: Die elektronische Fußfessel kommt 
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist kein Normalzustand. Sie haben ein Recht auf Schutz – und wir handeln.

Was wird eingeführt?
Künftig wird die elektronische Fußfessel stärker eingesetzt, um Täter auf Abstand zu halten. Bei Verstößen kann die Polizei sofort eingreifen. Täter können zu Anti-Gewalt-Trainings und Präventionsberatungen verpflichtet werden und Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden härter bestraft. Familiengerichte erhalten künftig Zugriff auf das Waffenregister, um Risiken in Gewalt- und Kindschaftsverfahren besser einschätzen zu können. Beschlossen und umgesetzt: Die elektronische Fußfessel zum Schutz von Frauen kommt im ersten Halbjahr 2026. Die nötige Gesetzesänderung ist per Kabinettbeschluss zum Gewaltschutzgesetz auf den Weg gebracht.

Der Politikwechsel hat begonnen: 

Nach nur wenigen Monaten hat die CDU-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir reden nicht nur, wir übernehmen Verantwortung und handeln. So bringen wir Deutschland voran! Wir machen Deutschland wieder wettbewerbsfähig und leistungsgerecht:

Mit einem Investitions-Sofortprogramm fördern wir Investitionen durch bessere Abschreibungen und senken ab 2028 schrittweise die Unternehmenssteuern.  Energiepreise werden gesenkt: Die Gasspeicherumlage entfällt, Netzentgelte sinken und energieintensive Unternehmen zahlen dauerhaft weniger Stromsteuer. 

Die Aktivrente beschlossen:
Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Damit wird ein zentrales Wahlkampfversprechen umgesetzt und freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter spürbar attraktiver – mehr Netto vom Brutto. Ab dem 1. Januar 2026 entlastet die Aktivrente Menschen, die über das Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro Monatsgehalt steuerfrei verdienen. Ein zusätzlicher, neuer Freibetrag kommt zum bestehenden Grundfreibetrag hinzu. Der Rentenbezug bleibt vollständig erhalten – Rente und steuerfreies Einkommen werden kombiniert.

Migration ordnen und begrenzen:
Wir haben die Grenzkontrollen verstärkt und weisen Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten konsequent zurück. Die Zahl der Asylanträge sinkt spürbar, Schleuser werden verfolgt, Haftbefehle vollstreckt. Kein Nachzug: Wir haben den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Die Turboeinbürgerung nach drei Jahren ist abgeschafft, Betrug wird mit einer zehnjährigen Einbürgerungssperre geahndet. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist ausgesetzt. Sichere Herkunftsstaaten können künftig per Rechtsverordnung schneller eingestuft werden. 

Konsequente Rückführungen:
Wir werden Rückführungen entschlossener durchsetzen: mit mehr Migrationsabkommen, klarer Rücknahmebereitschaft und zusätzlichen Plätzen für Abschiebehaft. Wer Gewalt trägt, ausübt oder straffällig wird, muss Deutschland verlassen. Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen werden auf das Notwendigste beschränkt.   

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