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Agrardieselrückvergütung kommt zurück

7. November 2025

Agrardieselrückvergütung kommt zurückBundesregierung setzt starkes Signal an Land- und Forstwirtschaft

Vor zwei Jahren versprochen – jetzt umgesetzt: Der Deutsche Bundestag hat trotz angespannter Haushaltslage die vollumfängliche Agrardieselrückvergütung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder die in Höhe von 21,48 Cent pro Liter Diesel.

Die Bundestagsabgeordnete Silvia Breher MdB sagt dazu: „Die Agrardieselrückvergütung kommt zurück! Nachdem die Ampel die Streichung der Agrardieselrückvergütung Ende 2023 verkündete, protestierten die Landwirtinnen und Landwirte im ganzen Land, auch bei uns im Oldenburger Münsterland. Was wir gemeinsam eingefordert haben, wird jetzt umgesetzt. Mit den steuerlichen Entlastungen werden die Betriebe und ihre Wettbewerbsfähigkeit wieder gestärkt.“

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ein zentrales Anliegen. „Das war unser Versprechen an die Landwirtinnen und Landwirte, das wir umgesetzt haben“, so Breher.

Hintergrund: Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

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